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Wir über uns

Der Verband Freiheitlicher Akademiker Kärnten

Unabhängig und überparteilich

Der Verband Freiheitlicher Akademiker ist ein selbstständiger Verein, unabhängig von Parteien und anderen Organisationen. Ein geistiges Naheverhältnis besteht zu allen nationalliberalen Kräften, die fest auf dem Boden von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und pluralistischer Gesellschaft stehen.

Unser Verband arbeitet in der „Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Akademikerverbände Österreichs" mit. Im Vorsitz dieser ARGE wechseln die Bundesländer einander jährlich ab.


Wirken in der Öffentlichkeit

Wir vertreten gesellschaftspolitisch die Interessen unserer Mitglieder. Wer nach Erlangung der Studienberechtigung (Matura) zumindest einige Semester an einer Hochschule absolviert hat und dem Akademikertum verbunden bleibt, kann Mitglied werden.

Wir kümmern uns um Kultur- und Bildungspolitik in freiheitlichem Sinn. Der Entwicklung der Universitäten sowie von Wissenschaft und Forschung widmen wir große Aufmerksamkeit. t

Wir veranstalten öffentliche Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Zeitfragen, Exkursionen und gesellschaftliche Veranstaltungen im Freundeskreis runden unser Wirken ab.


Freiheit und Gemeinschaft

Freiheit ist nichts Selbstverständliches. Schwer errungen, kann sie rasch verlorengehen – auch schleichend – in einer Gesellschaft, in der Bürokratie, Monopolstrukturen und Anpassungsdruck zunehmen. Uns freiheitlichen Akademikern gilt Freiheit als höchster politischer Wert. Wir treten ein für Freiheit und Toleranz. Ebenso wollen wir diese Freiheit vor dem Abgleiten in eine anarchistische, bindungslose Gesellschaft bewahren.

Eine freie Gesellschaft kann nur dann dauerhaft bestehen, wenn Freiheit sich mit Verantwortung verbindet. Wir bejahen die Verantwortung freier Menschen, Pflichten im Dienste von Gesellschaft, Heimat und Staat zu übernehmen.

Wir bekennen uns zu unserer Nation und zum eigenen Volkstum und werben für die Achtung vor der Eigenart eines jeden Volkes. Wir wollen ein gemeinsames Europa mit freiheitlicher Lebensordnung und einem europäischen Volksgruppenrecht.